Bereits am 24. November 2020 hat das Innenministerium Schleswig-Holstein per Erlass mitgeteilt, dass sogenannte Schottergärten verboten sind.
Das Innenministerium weist darauf hin, dass in § 8 Abs. 1 Satz 1 geregelt ist, dass danach die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke
- wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
- zu begrünen oder zu bepflanzen, sind, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.
Für die Überwachung der Einhaltung der genannten Anforderungen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Bei Verstößen können sie bauaufsichtlich einschreiten und eine ordnungsgemäße Begrünung schriftlich anordnen. Von daher schon meine Bitte an alle Gartenbesitzer: Nehmen sie den Schotter, nehmen sie den Kies aus ihren Gärten. Sie erweisen damit der Biodiversität einen großen Gefallen. Vielen Dank.